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Neue EU-Richtlinie gegen „unfair trade practice“ – was Unternehmen jetzt beachten müssen

Geschrieben von Stina Berghaus | Jun 15, 2021 8:03:11 AM

Einseitige Vertragsänderungen und kurzfristige Stornierungen der Ware stellen insbesondere kleine und mittelgroße Lieferanten vor existenzielle Herausforderungen. Das ist insbesondere in der Lebensmittelbranche ein Problem: Besonders während der COVID-19-Pandemie wurden unlautere Handelspraktiken in Kombination mit einer stockenden Produktion für viele Erzeuger zu einem schwerwiegenden Problem. Die Europäische Union will dem nun entgegensteuern und die kleineren Lieferanten bis 2022 mit einer neuen Richtlinie deutlich stärker schützen. Aber was müssen Unternehmen machen, um die Anforderungen der neuen EU-Richtlinie (unfair trade practices directive) zu erfüllen? Diese Frage beantworten wir in diesem Blogbeitrag. Gleichzeitig zeigen wir Ihnen auf, welche Chancen und Möglichkeiten die angepasste Verordnung bringt und wie auch Händlern davon profitieren können. 

„Unlauterer Wettbewerb“ (engl.: unfair trade practice oder unfair competition) hat sich in den vergangenen Jahren als wichtiges Thema innerhalb der Handelsgemeinschaften herauskristallisiert. Die Europäische Kommission fasst unter diesem Begriff alle Praktiken zusammen, die gegen fairen Handel verstoßen und in der Regel einseitig von einem Käufer auf den Lieferanten ausgeübt werden. Dabei geht es vor allem um kleine Anbieter im Agrar- und Lebensmittelbereich, die anfällig für ungerechte Behandlung durch ihre großen Handelspartner sind. Ein häufig herangezogenes Beispiel sind große Einzelhändler und Marken, die den Markt regieren. Das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht gibt den Großunternehmen so bislang die Möglichkeit, Verträge unverhältnismäßig zu ändern oder Lieferungen kurzfristig zu stornieren. Da die verderblichen Produkte nach einer Stornierung entsorgt werden müssen, erhöhen diese Praktiken das Risiko für die kleineren Lieferanten in der Landwirtschaft und gefährden im schlimmsten Falle sogar die Existenz der Unternehmen. 

Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb

Die Europäische Kommission plant aus diesem Grund, die entsprechende Richtlinie gegen unlauteren Wettbewerb (unfair commercial practices directive) bis 2022 zu aktualisieren und zu verschärfen. Das ging aus der siebten Maßnahme der New Consumer Agenda im November 2020 hervor. Zu diesem Zweck verbietet die Direktive 16 unlautere Handelspraktiken. Die EU-Mitgliedsstaaten sind dazu befähigt, auch härtere Regelungen durchzusetzen. 

Die künftige Verordnung umfasst unter anderem folgende Anordnungen: 

  • Vertragsänderungen dürfen nicht einseitig vom Käufer ausgehen.
  • Zahlungen nach mehr als 30 Tagen für verderbliche Ware und mehr als 60 Tagen für andere Landwirtschaftsgüter sind nicht erlaubt.
  • Stornierungen von verderblichen Produkten dürfen nicht in letzter Sekunde erfolgen.
  • Nur nach einer eindeutigen, beidseitigen Absprache, können unverkaufte Produkte zurückgegeben werden.
  • Eine schriftliche Bestätigung des Liefervertrages muss auf Anfrage des Lieferanten vorliegen.

 Jetzt liegt es an den Unternehmen, die gestellten Anforderungen zeitnah zu erfüllen. Um für die erforderliche Fairness im Handel zu sorgen, sind Transparenz und regelmäßige Kommunikation gegenüber dem Handelspartner ab sofort für alle Unternehmen unausweichlich.

Ein transparentes Handling der Supply Chain und der damit verbundenen Formalitäten ist der erste und wichtigste Schritt. Viele Unternehmen nutzen dafür EDI-Systeme, um vollautomatisch mit ihren Lieferanten zu kommunizieren. Diese sind jedoch mit hohen Anschaffungskosten verbunden und lassen sich nur schwer in ein bestehendes System integrieren. Auch zusätzliche Funktionalitäten, wie beispielsweise der automatisierte Austausch von verfügbaren Kapazitäten künftigen Bestellungen, können damit nicht abgedeckt werden. Hinzu kommt, dass insbesondere kleinere Lieferanten häufig nicht über die notwendige IT-Infrastruktur verfügen, um EDI-Lösungen einsetzen zu können. Dies hat in der Lebensmittelbranche auffallend häufig zur Folge, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung bei der Bestell- und Auftragsabwicklung gänzlich ungenutzt bleiben.

Digitale Portallösungen für die Lieferanten als Lösung?

Eine kostengünstige Lösung sind cloudbasierte SaaS-Programme, wie LIEFERANTENPORTAL.DE. Der große Vorteil: Auch kleinere Lieferanten, die nicht über eine EDI-Schnittstelle verfügen, können damit angebunden werden.

Die Plattform erlaubt eine vereinfachte Bestellabwicklung über die Digitalisierung der verbundenen Prozesse, Echtzeit-Kommunikation und ein übersichtliches Management der Stammdaten. Dadurch sind beide Vertragspartner stets über die neusten Entwicklungen und den aktuellen Stand der Vertragssituation informiert. Darüber hinaus können Händler auch ihr disponierendes bzw. bestandsführendes System mit der SaaS-Lösung verknüpfen. Das bringt sowohl dem Händler als auch dem Lieferanten weitere Transparenzvorteile und schafft Vertrauen zwischen den Beteiligten Parteien: Der Kunde kann seine Bestellungen automatisiert auf Basis der verfügbaren Kapazitäten aufgeben. Er weiß, noch bevor er die Bestellung auslöst, welcher Lieferanten seinen Bedarf bedienen kann und zu welchem Preis. Im Gegenzug weiß der Lieferant bereits frühzeitig, verlässlich und immer tagesaktuell, welche Bedarfe sein Kunde in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten hat.

Fazit

Nur mit maximaler Transparenz in der Kommunikation mit den Lieferanten sind Unternehmen in der Lage, die Anforderungen der verschärften EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken zu erfüllen. Empfehlenswert ist der Einsatz von intelligenten Software-as-a-Service-Lösungen. Diese unterstützen Anwender dabei, die geforderte Transparenz herzustellen. Gleichzeitig sorgt diese neu gewonnene Transparenz für mehr Vertrauen zwischen allen Beteiligten Parteien und ermöglicht so eine noch bessere Zusammenarbeit.

 

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